Familiennachzugsvisum für Bulgarien: Ehepartner und Kinder
Aktualisiert 19. August 2026

Familiennachzug ist der Weg, auf dem Ehepartner und Kinder legal zu jemandem ziehen, der bereits in Bulgarien lebt. Wie das Verfahren abläuft, hängt vollständig davon ab, wer der Sponsor ist (im EU-Recht: der „Zusammenführende“): ein bulgarischer Staatsbürger, ein EU-Bürger oder ein Drittstaatsangehöriger mit Aufenthaltstitel. Ordnen Sie Ihren Fall dem richtigen der drei Wege unten zu — die Unterlagen überschneiden sich, doch Verfahren und Tempo unterscheiden sich deutlich.
Das größere Aufenthaltssystem, in das sich diese Wege einfügen, kartiert der Ratgeber Aufenthaltstitel in Bulgarien erklärt.
Weg 1: Familie eines Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltstitel (klassischer Familiennachzug)
Besitzt der Sponsor eine bulgarische befristete Aufenthaltserlaubnis, eine langfristige Aufenthaltsberechtigung oder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (als Arbeitnehmer, digitaler Nomade, Ruheständler oder Unternehmer), erlaubt das bulgarische Ausländergesetz (Закон за чужденците в Република България) den Nachzug für:
- den Ehepartner (einen Ehepartner — aus einer rechtsgültig geschlossenen, anerkannten Ehe) und
- unverheiratete minderjährige Kinder des Sponsors oder des Ehepartners.
Volljährige Kinder und Eltern fallen in der Regel nicht unter diesen Weg (begrenzte Ausnahmen, etwa unterhaltsberechtigte Eltern in eng gefassten Fällen).
Das zweistufige Verfahren
- Der Sponsor stellt den Antrag in Bulgarien. Er reicht bei der Direktion „Migration“ des bulgarischen Innenministeriums (Дирекция „Миграция“, МВР) einen Antrag auf Familiennachzug ein — mit dem Nachweis seines Status, einer für die Familie ausreichenden Unterkunft, eines stabilen Einkommens und den Familienurkunden. Nach Abstimmung mit der Staatlichen Agentur für Nationale Sicherheit (Държавна агенция „Национална сигурност“, ДАНС) ergeht die Genehmigung — die gesetzliche Entscheidungsfrist ist kurz (etwa 1-2 Monate), und Ablehnungen müssen begründet werden.
- Die Familie beantragt im Ausland. Mit der Genehmigung beantragt jedes Familienmitglied beim bulgarischen Konsulat ein D-Visum (100 €), reist danach ein und stellt bei der Migrationsbehörde einen eigenen Antrag auf einen Aufenthaltstitel (Gebühr nach Gültigkeitsdauer gestaffelt, rund 100-256 €, Karte 18 €).
Realistisch von Anfang bis Ende: 3-6 Monate. Der Titel der Familienangehörigen läuft genauso lange wie der des Sponsors (jeweils bis zu 1 Jahr, verlängerbar, solange dessen Status besteht).
Was Familienangehörige dürfen
Zum Nachzug zugelassene Ehepartner haben Zugang zum Arbeitsmarkt (Registrierungsformalitäten sind zu beachten), Kinder werden ganz normal eingeschult, und die gemeinsamen Jahre zählen für den eigenen Weg zum unbefristeten Aufenthaltsrecht nach 5 Jahren (auf Englisch).
Weg 2: Familie eines bulgarischen Staatsbürgers
Ehepartner und enge Angehörige bulgarischer Staatsbürger nutzen einen günstigeren Weg:
- D-Visum aus familiären Gründen beantragen, danach eine befristete Aufenthaltserlaubnis (продължително пребиваване) — ohne die Stufe der Vorabgenehmigung aus Weg 1 und mit einer weniger strengen Einkommensprüfung beim Sponsor.
- Nach 5 Jahren Ehe mit einem in Bulgarien lebenden bulgarischen Staatsbürger hat der ausländische Ehepartner unmittelbar Anspruch auf das unbefristete Aufenthaltsrecht.
- Nach 3 Jahren unbefristetem beziehungsweise langfristigem Aufenthalt und 3 Jahren Ehe öffnet sich die Staatsbürgerschaft — ohne Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Siehe den Ratgeber zur bulgarischen Staatsbürgerschaft (auf Englisch).
Interviews sind Standard: beide Ehepartner, getrennt voneinander, zur Geschichte der Beziehung. Die Prüfung auf Scheinehen ist real, und widersprüchliche Antworten auf einfachste Fragen bringen auch echte Anträge zu Fall — bereiten Sie sich vor, als hinge alles daran.
Weg 3: Familie eines EU-Bürgers
Drittstaatsangehörige Angehörige eines EU-Bürgers, der in Bulgarien sein Freizügigkeitsrecht ausübt (eine Fernarbeiterin aus Deutschland, ein Ruheständler aus Frankreich; Schweizer Staatsangehörige sind über das Freizügigkeitsabkommen EU–Schweiz gleichgestellt), fallen unter das EU-Freizügigkeitsrecht — kein D-Visum, keine Nachzugsgenehmigung: Sie reisen ein (mit einem Kurzaufenthaltsvisum, falls ihre Staatsangehörigkeit eines verlangt) und beantragen direkt eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers, gültig bis zu 5 Jahre. Einzelheiten in EU-Bürger, die nach Bulgarien ziehen (auf Englisch).
Anerkennung der Ehe: der Papierkram, der über alles entscheidet
- Eine im Ausland geschlossene Ehe wird anerkannt, wenn sie am Ort der Eheschließung gültig ist und dem bulgarischen ordre public nicht widerspricht. Lassen Sie die ausländische Heiratsurkunde mit einer Apostille versehen, von einem zugelassenen Übersetzer beglaubigt übersetzen und — wenn ein bulgarischer Staatsbürger beteiligt ist — bei einer bulgarischen Gemeinde (община) eintragen; daraus entsteht die Urkunde im bulgarischen Format, nach der anschließend jede weitere Behörde fragt.
- Gleichgeschlechtliche Ehen: Bulgarien schließt sie nicht und erkennt sie im Regelfall nicht an. Auf dem Weg über die EU-Freizügigkeit verlangt die europäische Rechtsprechung (Coman), gleichgeschlechtlichen Ehepartnern von EU-Bürgern ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, und die bulgarischen Gerichte sind dem — nach entsprechenden Verfahren — gefolgt; auf den nationalen Wegen ist eine Anerkennung praktisch nicht zu erreichen. Paare in dieser Lage brauchen spezialisierte Rechtsberatung, bevor sie sich auf Bulgarien festlegen.
- Auch ausländische Scheidungsurteile und Sorgerechtsentscheidungen brauchen Apostille und Übersetzung, wenn Kinder aus früheren Ehen in der Akte sind.
Unterlagen-Checkliste (Ehepartner zieht zu einem Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltstitel)
- Sponsor: Aufenthaltstitel, Einkommensnachweis (Arbeitsvertrag, Steuerbescheide), Mietvertrag oder notarielle Eigentumsurkunde (нотариален акт) mit ausreichender Wohnfläche, Erklärung
- Heiratsurkunde — mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
- Reisepass der antragstellenden Person, 2 Fotos 3,5 x 4,5 cm
- Führungszeugnis beziehungsweise Strafregisterauszug aus dem Land der antragstellenden Person — mit Apostille und Übersetzung, nicht älter als 6 Monate
- Krankenversicherung (Deckung 30.000 €) für die Dauer des Visums
- Kinder: Geburtsurkunden (mit Apostille und Übersetzung); Zustimmung des anderen Elternteils, wo erforderlich
Zeitrahmen auf einen Blick
| Fall | Vorabgenehmigung | D-Visum | Aufenthaltstitel | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Ehepartner eines Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltstitel | 1-2 Monate | 4-8 Wochen | 2-4 Wochen | 3-6 Monate |
| Ehepartner eines bulgarischen Staatsbürgers | — | 4-8 Wochen | 2-4 Wochen | 2-4 Monate |
| Ehepartner eines EU-Bürgers | — | — (Einreisevisum, falls nötig) | 1-3 Monate | 1-3 Monate |
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Ablehnungen müssen schriftlich und mit Begründung ergehen — die häufigsten Gründe: Einkommen als nicht ausreichend bewertet, Wohnraum als unzureichend bewertet, Zweifel an der Ehe oder Mängel an den Unterlagen. Ihre Möglichkeiten, der Reihe nach:
- Mangel beheben und erneut einreichen. Bei Unterlagen- und Einkommensmängeln geht das meist schneller als der Streit: die fehlende Apostille nachreichen, einen besseren Mietvertrag vorlegen oder sechs weitere Monate Kontoauszüge sammeln.
- Rechtsbehelf vor dem Verwaltungsgericht. Ablehnungen können innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Ablehnungen echter Ehen, die auf einem wackligen Interview beruhen, werden regelmäßig aufgehoben — das Verfahren kostet aber Monate und braucht einen Rechtsanwalt.
- Der EU-rechtliche Trumpf. Ist der Sponsor EU-Bürger (oder ein Bulgare, der von seinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hat), greifen die strengeren Schutzvorschriften des Freizügigkeitsrechts, und eine Ablehnung muss eine deutlich höhere rechtliche Hürde nehmen.
Lassen Sie den Familienangehörigen während der Auseinandersetzung niemals über die erlaubte Aufenthaltsdauer hinaus im Land bleiben — erst der Status, dann das Prinzip. Und heben Sie Kopien von allem auf, was Sie jemals eingereicht haben: Streit um eine Ablehnung gewinnt man mit lückenloser Aktenlage, und der Sachbearbeiter, der Ihren zweiten Versuch prüft, liest auch die erste Akte.
Kinder: Schule und Status
Über den Familiennachzug zugelassene Kinder erhalten eigene Aufenthaltstitel und eigene Personennummern und werden kostenlos an bulgarischen öffentlichen Schulen aufgenommen; für kommunale Kindergärten gilt dasselbe. In Sofia und Varna gibt es zusätzlich internationale und private Schulen (3.000-10.000 € pro Jahr) für Familien, die kürzer bleiben wollen. Ein Hinweis zum Timing: Die Anmeldefenster für das Schuljahr sind eine Verwaltungsfrage, keine rechtliche — im Juli mit laufenden Aufenthaltsverfahren anzukommen ist besser, als im Oktober mit einer perfekten Akte dazustehen.
FAQ
Darf mein Ehepartner sofort arbeiten?
Familienangehörige von bulgarischen Staatsbürgern und von EU-Bürgern: ja. Nachgezogene Angehörige von Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltstitel: Der Zugang zum Arbeitsmarkt besteht, klären Sie aber die aktuell geltende Registrierungsformalität für Ihren Fall — an diesen Regeln wird häufig geschraubt.
Wir haben in Bulgarien geheiratet — geht es dann schneller?
Es erspart Ihnen den Apostillen-Tanz um die Heiratsurkunde und liefert die Dokumente von vornherein im bulgarischen Format. An den Wegen und den Wartezeiten ändert es nichts.
Können meine Eltern nachziehen?
Über den Standardweg für Drittstaatsangehörige nicht. Möglichkeiten: ein eigener Aufenthaltsgrund (zum Beispiel der Weg für Ruheständler, wenn sie eine staatliche Rente beziehen) oder die Regelungen für unterhaltsberechtigte Angehörige auf dem Weg für EU-Bürger.
Welches Einkommen muss ich als Sponsor nachweisen?
So viel, dass die Familie keine Sozialhilfe braucht — als Richtwert der Mindestlohn (620 € pro Monat im Jahr 2026) pro Haushaltsmitglied, und mit deutlichem Puffer darüber, wenn Sie in Sofia zur Miete wohnen.
Meine Familie ist angekommen. Was gehört auf die Checkliste für die ersten Wochen?
Zuerst Karten und Personennummern (Ratgeber zum bulgarischen Personalausweis (лична карта) und zur LNCh (auf Englisch)), dann Bankkonten, Schulanmeldung und Krankenversicherung. Die komplette Ankunftsabfolge steht im kompletten Leitfaden zum Umzug nach Bulgarien.
Quellen
- Bulgarisches Innenministerium — Direktion „Migration“
- EU-Einwanderungsportal — Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen in Bulgarien
- Bulgarisches Außenministerium — Visa für Bulgarien
- EUR-Lex — Richtlinie 2003/86/EG betreffend das Recht auf Familienzusammenführung
Einwanderungsvorschriften ändern sich — prüfen Sie die aktuellen Anforderungen vor der Antragstellung immer bei der bulgarischen Migrationsbehörde oder bei einem auf Migrationsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Dieser Ratgeber liegt auf Deutsch vor. Unsere Rechner, das Community-Forum und die Nachrichten sind derzeit nur auf Englisch verfügbar.